Learning Together: Woher kommen die Verunreinigungen in Kosmetik

 
 

Wenn wir über Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten sprechen, entsteht häufig der Eindruck, dass diese vollständig „rein“ und frei von jeglichen Begleitstoffen sind. Aus kosmetikwissenschaftlicher Sicht entspricht das jedoch nicht der Realität. Tatsächlich ist kaum ein Rohstoff zu 100 % frei von Begleitstoffen. Vielmehr handelt es sich bei möglichen „Verunreinigungen“, von denen man häufig liest, um einen normalen und technisch oft unvermeidbaren Bestandteil von Rohstoffen, der im Rahmen der Entwicklung und Herstellung berücksichtigt werden muss.

Im regulatorischen Kontext der EU Cosmetic Regulation (EC) No 1223/2009 ist daher nicht absolute Reinheit das Ziel, sondern die Gewährleistung der Sicherheit. Begleitstoffe sind grundsätzlich zulässig, solange sie technisch unvermeidbar sind, toxikologisch bewertet wurden und in Konzentrationen vorliegen, die für den Verbraucher als sicher eingestuft werden können. Entscheidend ist somit nicht, ob eine “Verunreinigung” vorhanden ist, sondern ob sie kontrolliert und korrekt bewertet wurde.

Let’s learn together.

Rolle des Kosmetikchemikers: Rohstoffdaten & GMP-Kontrolle

Ein oft unterschätzter, aber zentraler Bestandteil der Produktentwicklung ist der Zugang zu den technischen Daten der eingesetzten Rohstoffe. Während Konsument:innen ausschließlich die INCI-Liste eines Produkts sehen, arbeitet man als Kosmetikchemiker mit einer Vielzahl an weiterführenden Dokumenten, die für die Bewertung von Qualität, Reinheit und potenziellen Verunreinigungen essenziell sind.

Zu den wichtigsten Unterlagen zählen das Certificate of Analysis (CoA), die Rohstoffspezifikation, das Sicherheitsdatenblatt (SDS) sowie technische Datenblätter (TDS).

Das CoA liefert chargenspezifische Analysedaten und zeigt, ob ein Rohstoff die definierten Grenzwerte, beispielsweise für Nebenprodukte, Schwermetalle oder Restlösungsmittel, tatsächlich einhält. Die Rohstoffspezifikation hingegen definiert diese Grenzwerte im Vorfeld und bildet die Grundlage für die Qualitätskontrolle.

Im Rahmen der Good Manufacturing Practice (GMP) ist es verpflichtend, dass diese Daten geprüft und bewertet werden. Rohstoffe dürfen nicht „blind“ eingesetzt werden, sondern müssen vor ihrer Verwendung anhand ihrer Spezifikationen und Analysedaten überprüft werden. Das umfasst auch die Bewertung potenzieller Verunreinigungen, selbst wenn diese nur in Spuren vorliegen.

Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, dass diese Dokumente nicht jede theoretisch mögliche Verunreinigung vollständig abbilden. In der Regel werden vor allem bekannte, analytisch erfassbare und toxikologisch relevante Verunreinigungen aufgeführt. Für spezifische Fragestellungen oder besonders kritische Rohstoffe können darüber hinaus weiterführende Daten, wie detaillierte Impurity-Profile oder chromatographische Analysen, beim Hersteller angefordert werden.

Die Bewertung möglicher Verunreinigungen beginnt somit nicht erst im fertigen Produkt, sondern bereits auf Rohstoffebene, lange bevor die Produktentwicklung startet.

Woher kommen potenzielle Verunreinigungen?

Verunreinigungen können aus unterschiedlichen Quellen stammen. Ein wesentlicher Faktor ist der Herstellungsprozess selbst, bei dem Nebenprodukte entstehen oder Rückstände von Lösungsmitteln und Katalysatoren im Rohstoff verbleiben können. Auch die Herkunft eines Rohstoffs spielt eine wichtige Rolle. Pflanzliche Rohstoffe können beispielsweise Pestizidrückstände enthalten, während Rohstoffe tierischen Ursprungs potenziell mit Umweltkontaminanten belastet sein können.

Darüber hinaus können sich Verunreinigungen auch erst im Laufe der Lagerung oder Nutzung bilden, etwa durch Oxidation oder andere Abbauprozesse.

Sehen wir uns gängige Beispiele an:

Niacinamid

Auch bei Niacinamid zeigt sich, wie wichtig die Kontrolle von potenziellen Begleitstoffen ist. Geringe Spuren an Nicotinsäure können im Rohstoff enthalten sein oder sich unter ungünstigen Bedingungen bilden.

Nicotinsäure ist dabei nicht per se problematisch. Sie ist jedoch dafür bekannt, bei manchen Personen - insbesondere bei empfindlicher Haut - vorübergehende Reaktionen wie Flush oder leichte Rötungen auslösen zu können. Wie stark dies wahrgenommen wird, ist individuell unterschiedlich.

Deshalb ist es entscheidend, sowohl die Qualität des eingesetzten Rohstoffs als auch die Stabilität der Formulierung sorgfältig zu kontrollieren.

Für Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass sich solche Spuren nicht über die INCI-Liste erkennen lassen. Gleichzeitig besteht kein Grund zur Sorge: Die eingesetzten Rohstoffe werden im Rahmen der Sicherheitsbewertung geprüft.

Wenn man unsicher ist oder weiß, dass die eigene Haut empfindlich reagiert, kann es sinnvoll sein, neue Produkte zunächst an einer kleinen Hautstelle zu testen. Zusätzlich sollten Produkte entsprechend den Herstellerangaben gelagert und innerhalb der empfohlenen Verwendungsdauer aufgebraucht werden.

Lanolin

Ein weiteres Beispiel ist Lanolin, ein aus dem Wollfett von Schafen gewonnener Rohstoff. Dieses Wollfett stammt aus den Sekreten der Talgdrüsen und lagert sich auf der Wolle an. Abhängig von Herkunft und Verarbeitung können darin Rückstände wie Pestizide oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein.

Aus diesem Grund werden in der Kosmetik bevorzugt hochgereinigte Qualitäten eingesetzt, und die Auswahl sowie Überprüfung der Lieferanten spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der GMP.

Für Verbraucher bedeutet das: Auf Produkte zu achten, die Lanolin in geprüften, hochgereinigten Qualitäten wie z. B. Lanolin HPA enthalten, kann das Risiko von Rückständen minimieren und damit möglichen Reizungen vorbeugen.  Hier findest du auch nochmal einen ausführlichen Artikel dazu.

Konservierungssysteme

Eine besondere Kategorie stellen Konservierungssysteme dar, die formaldehydfreisetzende Stoffe enthalten. Substanzen wie DMDM Hydantoin oder Imidazolidinyl Urea setzen gezielt geringe Mengen an Formaldehyd frei, um ihre konservierende Wirkung zu entfalten.

In diesem Fall handelt es sich nicht um eine klassische Verunreinigung, sondern um einen gewollten Wirkmechanismus, der jedoch streng reguliert ist.

Formaldehyd selbst ist laut der EU-Kosmetikverordnung verboten, doch seine Abspalter sind in der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V) unter genau definierten Höchstmengen zugelassen. Dort sind unter anderem Maximalgehalte von bis zu 0,6 % für DMDM Hydantoin und 0,6 % für Imidazolidinyl Urea im Endprodukt festgelegt.

Fertigprodukte, die Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten, müssen den Hinweis „spaltet Formaldehyd ab“ tragen, wenn die freigesetzte Gesamtmenge an Formaldehyd im Produkt 0,001 % (10 ppm) überschreitet.

Einfaches Wasser: Der unterschätzte Hochrisiko-Rohstoff

Wasser ist in vielen kosmetischen Formulierungen der Hauptbestandteil und gleichzeitig einer der kritischsten Rohstoffe.

Es enthält natürlicherweise Mikroorganismen, Metallionen, Mineralsalze und weitere Rückstände. Dadurch kann es sowohl mikrobiologische Risiken bergen als auch oxidative Prozesse fördern, die zum Abbau empfindlicher Inhaltsstoffe führen.

Um diesen Risiken zu begegnen, wird Wasser gezielt aufbereitet, beispielsweise durch Umkehrosmose oder Destillation. Zusätzlich werden Chelatbildner wie Disodium EDTA oder Phytic Acid eingesetzt, die Metallionen binden und so Oxidationsprozesse reduzieren. Für den Schutz vor Mikroorganismen kommen geeignete Konservierungssysteme zum Einsatz.

Spezieller Fall: DnHexP als Verunreinigung in DHHB

Ein aktuelles Beispiel ist Di-n-hexylphthalat (DnHexP), das als Spurenverunreinigung im UVA-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB) vorkommen kann.

DnHexP ist kein zugelassener kosmetischer Inhaltsstoff und darf nicht bewusst eingesetzt werden. Dennoch kann dieser Stoff in Einzelfällen als technisch unvermeidbare Spurenverunreinigung im Rohstoff auftreten, abhängig vom Herstellungsprozess.

Der Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat dieses Szenario bewertet. Dabei wurde nicht DnHexP als Inhaltsstoff zugelassen, sondern die mögliche Exposition gegenüber dieser Verunreinigung im Rahmen der Sicherheitsbewertung untersucht.

Einordnung:

  • DnHexP ist nicht zugelassen, kann aber als Spurenverunreinigung im Rohstoff DHHB vorkommen

  • Solche Spuren müssen im Rahmen der Sicherheitsbewertung (CPSR) berücksichtigt werden

  • Die Bewertung erfolgt auf Basis toxikologischer Daten und Expositionsszenarien

Bewertung laut SCCS:

  • Ein technisch erreichbarer Zielwert liegt im Bereich von etwa 1 ppm im Rohstoff

  • Unter Worst-Case-Annahmen wurde ein Gehalt von bis zu 0,026 % im Rohstoff als toxikologisch unbedenklich bewertet

  • Diese Bewertung basiert auf einer maximalen Einsatzkonzentration von bis zu 10 % DHHB im Endprodukt

Das bedeutet: Je höher die Einsatzkonzentration von DHHB ist, desto stärker trägt eine mögliche Verunreinigung wie DnHexP zur Gesamtexposition bei.

Diese Art von Verunreinigung unterscheidet sich klar von einer absichtlichen Verwendung. Während der gezielte Einsatz nicht erlaubt ist, können technologisch unvermeidbare Spuren im Rahmen der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden.

Für Verbraucher bedeutet das:
Kosmetische Produkte, die DHHB enthalten, sind sicher. Die potenziell vorhandenen Spuren von DnHexP liegen dabei deutlich unter den toxikologisch relevanten Schwellen.

Der CPSR: Das Herzstück der Sicherheit

All diese Aspekte fließen in die Sicherheitsbewertung eines kosmetischen Produkts ein, die im sogenannten Cosmetic Product Safety Report (CPSR) dokumentiert wird.

Der CPSR ist verpflichtend gemäß der EU Cosmetic Regulation (EC) No 1223/2009 und Voraussetzung dafür, dass ein Produkt überhaupt auf den Markt gebracht werden darf.

In Teil A des CPSR werden alle relevanten Daten gesammelt, darunter die Zusammensetzung, physikalisch-chemische Eigenschaften, mikrobiologische Qualität, Verunreinigungen, Verpackung sowie die Exposition des Verbrauchers.

In Teil B erfolgt die Bewertung durch einen qualifizierten Safety Assessor, der die Daten analysiert und abschließend beurteilt, ob das Produkt sicher ist.

Ein zentraler Punkt ist dabei, dass nicht jede Verunreinigung automatisch ein Risiko darstellt. Entscheidend sind immer die Konzentration, die Exposition und die toxikologische Bewertung.

Kosmetikwissenschaftliches Fazit - Was du dir aus dieser learning Together Serie mithnehmen kannst:

Begleitstoffe sind ein natürlicher Bestandteil kosmetischer Rohstoffe und nicht per se problematisch.

Sicherheit entsteht nicht durch absolute Reinheit, sondern durch Kontrolle, fundierte Bewertung und ein tiefes Verständnis der gesamten Formulierung.

Die verschiedenen Beispiele von DnHexP über Wasser bis hin zu Konservierungssystemen zeigen, dass es klare regulatorische Anforderungen gibt und dass sowohl die Qualität der Rohstoffe als auch die gesamte Lieferkette und analytische Kontrolle eine entscheidende Rolle spielen. Ein kosmetisches Produkt ist daher nicht deshalb sicher, weil es „frei von allem“ ist, sondern weil es umfassend geprüft, toxikologisch bewertet und entlang der gesamten Entwicklung kontrolliert wurde.

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